Das International Accounting Standards Board (IASB) hat Mitte Dezember 2011 eine Ergänzung zum “IAS 32 – Financial Instruments: Presentation” veröffentlicht, welche die Voraussetzungen für die Saldierung von Finanzinstrumenten (Offsetting) klarstellt. Was sind die Veränderungen für IFRS-Bilanzierer?
Keine Konvergenz mit US GAAP
Die unterschiedlichen Saldierungsvorschriften unter IFRS und US GAAP führen zu der betragsmässig grössten Differenz zwischen den beiden Rechnungslegungsvorschriften. Deshalb hatten IASB und FASB (Financial Accounting Standards Board) im Januar 2011 einen inhaltlich gleichen Entwurf veröffentlicht, der im wesentlichen die Vorschriften von IAS 32 übernahm. Für US-GAAP-Bilanzierer hätten sich bei der Umsetzung der Regelungen erhebliche Auswirkungen auf die Bilanzsumme ergeben. Im vorliegenden Standard wurde auf eine Konvergenz der beiden Regelwerke verzichtet.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Vorschriften zur Saldierung von Finanzinstrumenten bleiben im Wesentlichen unter IFRS unverändert. Es gibt lediglich eine Klarstellung zu den Begriffen „gegenwärtiger Zeitpunkt“ und „Gleichzeitigkeit“.
Einführungszeitpunkt: Geschäftsjahr beginnend am oder nach dem 1. Januar 2014 mit retrospektiver Anwendung. - In IFRS 7 wurden zusätzliche Anhangsangabevorschriften ergänzt: Es soll eine Überleitung von der Brutto- auf die Nettoposition von Finanzinstrumenten erstellt werden. Diese Angabe bezieht sich sowohl auf saldierte Finanzinstrumente als auch auf solche, die nicht saldiert wurden, jedoch “Master Netting Agreements” unterliegen.
Einführungszeitpunkt: Geschäftsjahr beginnend am oder nach dem 1. Januar 2013 mit retrospektiver Anwendung.
Vor allem interessant für Finanzbranche
Für Anwender von IFRS scheinen sich im ersten Moment keine grossen Veränderungen zu ergeben. Trotzdem werden diese Veränderungen vor allem von Finanzinstituten mit einigem Interesse analysiert. Finanzinstitute könnten sich in einigen Fällen dazu entschliessen, Vertragsbedingungen oder Gegenparteien abzuändern, um so die jetzt klargestellten Saldierungskriterien zu erfüllen. Eine Saldierung von Aktiven und Passiven kann hinsichtlich den Eigenmittelvorschriften von Vorteil sein.
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