Per 1.1.2011 ist das sog. Kapitaleinlageprinzip in Kraft getreten. Dieses erlaubt die steuerfreie Rückzahlung von Kapitaleinlagereserven, welche seit dem 1.1.1997 getätigt wurden. Dies bringt sowohl für die Gesellschaften als auch für deren Aktionäre gewichtige Vorteile. Um in den Genuss der Steuerfreiheit zu kommen, sind jedoch formelle Kriterien zu beachten.
Gemäss zahlreichen Studien geniesst die Schweiz weltweite Anerkennung als eines der Länder mit der höchsten Innovationskraft. Ein wichtiges Element wurde aber bislang meines Erachtens leider ausser Acht gelassen: die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung.