Nach der Finanzkrise hat die Stunde der Regulatoren geschlagen: Der Dodd-Frank Act in den USA und die Überarbeitung der MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) in der EU bringen eine wahre Regulierungsflut für den Finanzmarkt. Nur vier Jahre nach Inkrafttreten der MiFID legte die EU-Kommission in der zweiten Oktoberhälfte 2011 mit MiFID II und MiFIR einen Entwurf für eine weitreichende Revision der Finanzmarktregulierung vor. Die Vorschläge bringen auch erhebliche Verschärfungen für Finanzdienstleister aus der Schweiz.
Neue Richtlinien betreffen Schweizer Geschäft im EU-Raum
Dienstleistungen für Kleinkunden (Retailgeschäft) können nach dem MiFID-II-Vorschlag zwingend nur noch über eine bewilligte und beaufsichtigte Zweigniederlassung im EU-Raum (On Shore) angeboten werden. Die Zulassung wird von der Aufsichtsbehörde des EU-Mitgliedstaates erteilt und hängt von zahlreichen Bedingungen ab. Die EU-Kommission hat die Regulierung des Herkunftslandes als gleichwertig anzuerkennen. Weitere Bedingungen sind eine wirksame Beaufsichtigung im Herkunftsland, Kooperation nach FATF-Kriterien, eine Zusammenarbeitsvereinbarung (MoU), ausreichende Kapitalisierung der Zweigniederlassung, „fitness and propriety“ der Organe, DBA nach OECD-Standard und Anschluss an ein Anleger-Entschädigungssystem.
Das grenzüberschreitende Geschäft ohne Zweigniederlassung (Off Shore) wird gemäss MiFIR ebenfalls einem neuen Regime unterstellt. Off Shore können nur noch Dienstleistungen für “geeignete” oder professionelle EU-Kunden oder -Gegenparteien erbracht werden. Dies setzt voraus, dass die Bank aus dem Drittland von der ESMA, der neuen EU-Wertpapieraufsichtsbehörde, registriert wird. Die Registrierung kann die ESMA ebenfalls nur vornehmen, wenn die EU-Kommission die Regulierung des Herkunftslandes als gleichwertig anerkannt hat, wenn das Finanzinstitut im Herkunftsland einer wirksamen Beaufsichtigung unterliegt und wenn ein MoU mit der ESMA abgeschlossen wurde.
Die neuen Regeln sollen 2015 in Kraft gesetzt werden. Herausforderungen aus Schweizer Sicht werden namentlich sein, den Gleichwertigkeitsbeschluss der EU-Kommission zu erwirken, die MoUs den neuen Anforderungen anzupassen und die entsprechenden Zulassungen zu erhalten. Hierzu soll eine Übergangsfrist bis 2019 gewährt werden.
Ist das Schweizer Finanzmarktrecht gleichwertig?
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Regulierung in der Schweiz durch die EU-Kommission ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Auf den ersten Blick scheint die schweizerische Finanzmarktregulierung den Anforderungen genügen zu können. Es ist jedoch noch offen, in welcher Tiefe und mit welchem Detailierungsgrad die EU-Kommission die genannten Kriterien anzuwenden gedenkt, so dass vorhandene Lücken allenfalls ins Gewicht fallen könnten.
Fazit
Mit MiFID II und MiFIR verschärft die EU ihre Regulierungstätigkeit und adressiert gezielt auch die Beziehungen zu Finanzdienstleistern aus Drittstaaten. Die Zutrittshürden scheinen erheblich höher zu werden, und insbesondere besteht bei der geforderten Anerkennung der Gleichwertigkeit der Regulierung noch Klärungsbedarf.
Handlungsbedarf in der Schweiz
Wie haben sich Schweizer Banken im Hinblick auf das Inkrafttreten des ganzen Regulierungspakets zu verhalten? Für Bürger aus der EU bleibt unser Finanzplatz nicht zuletzt wegen des Know-How der hiesigen Banken und der politischen Stabilität unseres Landes nach wie vor interessant. Die Schweizer Banken haben ihrerseits ein Interesse daran, den EU-Markt zu bearbeiten. Sie werden im Sinne einer Kosten- und Nutzen-Analyse abzuwägen haben, unter welchen Bedingungen sich das Crossborder-Geschäft in den EU-Raum weiterhin rechnet und aufrechterhalten werden soll und kann. Falls ja, werden sie voraussichtlich bis 2019 Zeit haben, um eine Bewilligung für eine Zweigniederlassung oder eine Registrierung bei der ESMA zu erhalten. Dies bringt einige Herausforderungen:
- Anerkennung der Gleichwertigkeit der schweizerischen Regulierung;
- Anpassungen bei bestehenden oder neue MoUs;
- Abschluss eines MoUs mit der ESMA für das Off-Shore-Geschäft;
- Zulassungsverfahren für Zweigniederlassung im On-Shore-Geschäft und Registrierung bei der ESMA für Off-Shore-Geschäfte.
Die bis 2019 zur Verfügung stehende Zeit gilt es zu nutzen. Sobald MiFID II und MiFIR definitiv verabschiedet sind und Klarheit über die neuen Regeln besteht, sollten die betroffenen Banken und Behörden – FINMA und SIF – deshalb die erforderlichen Schritte rasch einleiten. Zielführend wird sein, Vorgehen und Lösungsansätze untereinander abzustimmen. Sollten Anpassungen in der Gesetzgebung erforderlich sein, womit zu rechnen ist, z.B. beim Marktmissbrauchsregime oder bei der Regulierung der OTC-Derivate, wird dies seine Zeit brauchen. Ein Zuwarten ist für alle Betroffenen klar nicht angesagt.







