Die überarbeiteten Standards der Financial Action Task Force (FATF) definieren neu Steuerdelikte („tax crimes“) als Vortaten für Geldwäscherei. Die gut etablierte Maschinerie zur Bekämpfung der Geldwäscherei und des internationalen Terrorismus droht damit für fiskalische Interessen fremder Staaten missbraucht zu werden.
Am 31. August 2011 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Börsengesetzes (Börsendelikte und Marktmissbrauch) verabschiedet. Durch die Änderung sollen sowohl im Strafrecht wie auch im Aufsichtsrecht strengere Regeln zur Bekämpfung von Marktmissbrauch geschaffen werden, die auch internationalen Standards genügen. Was ändert sich und welche Konsequenzen hat dies für die Marktteilnehmer?