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Steueroptimierung durch Pensionskasseneinkäufe

Steueroptimierung durch Pensionskasseneinkäufe

Für Angestellte sind die Möglichkeiten der Steueroptimierung sehr beschränkt. Mit Pensionskasseneinkäufen (PK-Einkäufe) können jedoch auch Angestellte über mehrere Jahre hinweg ihre Steuerbelastung signifikant reduzieren. Dies ergibt sich daraus, dass PK-Einkäufe steuerlich abzugsfähig sind.

Vorsorgelücken werden geschlossen
PK-Einkäufe dienen der Schliessung von Vorsorgelücken. Vorsorgelücken entstehen, wenn über die Jahre der versicherte Lohn ansteigt oder wenn längere Arbeitspausen eingelegt wurden. Die Vorsorgelücke berechnet sich aus dem möglichen Altersguthaben, abzüglich des aktuellen Pensionskassenguthabens.

Für die Berechnung des möglichen Altersguthabens wird angenommen, dass seit dem 25. Altersjahr das aktuell versicherte Jahressalär erzielt wurde. Aufgrund der Berechnung ausgehend vom aktuell versicherten Salär verfügen praktisch alle Arbeitnehmer mit einigen Jahren Berufserfahrung über signifikante Vorsorgelücken und damit über Potential für PK-Einkäufe.

Wann sollen PK-Einkäufe getätigt werden?
Um das Steueroptimierungspotential auszuschöpfen, muss der Zeitpunkt der PK-Einkäufe sorgfältig gewählt werden. Die Steuerersparnis ist aufgrund der progressiven Steuersätze grundsätzlich dann am höchsten, wenn die PK-Einkäufe bei schwankenden Einkommen in den Jahren getätigt werden, in denen die höchsten Einkommen erzielt werden bzw. bei konstantem Einkommen auf mehrere Jahre verteilt werden.

Kapitalbezüge sind steuerlich besonders attraktiv
Aus steuerlicher Sicht sind PK-Einkäufe besonders dann interessant, wenn das Pensionskassenguthaben als Kapitalleistung bezogen wird, da Kapitalleistungen privilegiert besteuert werden. In der Stadt Zürich unterliegt beispielsweise ein Kapitalbezug eines alleinstehenden Steuerpflichtigen im Betrag von CHF 400‘000 der Besteuerung zu rund 10%.

Welche Karenzfrist gibt es nach einem Pensionskasseneinkauf?
Das Pensionskassenguthaben dient grundsätzlich der Alters- und Invaliditätsvorsorge und kann dementsprechend nicht jederzeit frei bezogen werden. Ein Vorbezug ist jedoch insbesondere für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum möglich.

Nach erfolgtem Pensionskasseneinkauf können jedoch innert drei Jahren keine Bezüge in Kapitalform gemacht werden. Die Sperrung von Bezügen in Kapitalform bezieht sich nicht nur auf den Pensionskasseneinkauf selbst, sondern auf das gesamte Pensionskassenguthaben.

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2 Comments

  1. Hans Werner Müller

    Völlig unverständlich

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